
Das Bild zeigt die Deportation von Sinti und Roma 1940 aus Stuttgart ins Konzentrationslager.
Wer von Auschwitz hört oder an Auschwitz denkt, denkt üblicher Weise an die fabrikmäßige Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Das monströse Vorhaben der deutschen Nazis, etwa 11 Millionen Jüdinnen und Juden Europas zu töten, lässt zurecht erschaudern und den Blick auf sie fokussieren.
Doch wer an Auschwitz denkt und ausschließlich an jüdische Opfer der Nazis, denkt zu eng und zu kurzschlüssig. Denn Auschwitz war weit mehr, als eine Vernichtungsmaschine für Jüdinnen und Juden. Auschwitz war auch eine Vernichtungsmaschine für andere Personengruppen. Und: Auschwitz war ein Komplex von drei Lagern und bestand nicht nur aus dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Ebenso dazu gehörte das ursprüngliche Konzentrationslager Auschwitz I, mit mehr als hunderttausend Toten. Sie kamen aus Polen, waren sowjetische Kriegsgefangene oder politische Gegner:innen der Nazis aus verschiedenen Ländern, auch Homosexuelle. Zudem war Auschwitz im dritten Lagerkomplex, Auschwitz-Monowitz, ein Lager der „Vernichtung durch Arbeit“ für das deutsche Großkapital.
Das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau diente der Tötung aller in der Nazi-Ideologie zur Ausrottung bestimmten „Rassen“ und „völkisch Minderwertigen“. Dazu gehörten auch Sinti und Roma, die seit 1935 in Nazi-Deutschland der „jüdischen Rasse“ gleichgestellt waren und seit 1940 systematisch ermordet wurden. Schätzungsweise 500.000 Opfer hat diese seit rund 600 Jahren in Deutschland lebende Minderheit zu beklagen.
Anders als die von der US-Besatzungsmacht dem westdeutschen Staat nach dem Krieg aufgezwungene offizielle Anerkennung von Jüdinnen und Juden als Opfer- und Entschädigungsgruppe des Nazi-Regimes, wurden Sinti und Roma auch 1945 rassistisch diskriminiert und als Nazi-Opfer nicht anerkannt. Wie bei anderen Opfergruppen der Nazis entschieden auch bei Sinti und Roma zumeist ehemalige Nazi-Beamte, zum Teil dieselben Personen, die über ihre Ghettoisierung oder die Deportation in Konzentrationslager entschieden hatten, im Nachfolgestaat des Dritten Reiches über ihre Anerkennung als Opfer.
Erst die Menschenrechtsbewegung der Sinti und Roma in den 1970er Jahren konnte in der Bundesrepublik die offizielle Anerkennung des an dieser Minderheit begangenen Völkermords durch den Staat erkämpfen. Erst unter der sozialliberalen Koalition Helmut Schmidts erfolgte die Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer des Nazi-Faschismus.
In der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR würden die überlebenden Sinti und Roma zwar seit 1947 als Opfer des Faschismus anerkannt, aber unterlagen auch dabei diskriminierenden Bedingungen, nur wenige Personen erhielten diesen Status tatsächlich. In der Öffentlichkeit wurde der Völkermord an ihnen beschwiegen. Erst Iahre nach der öffentlichen Anerkennung des Völkermords durch die Bundesregierung konnte durch die Initiative des zuständigen Pfarrers und eines Schriftstellers auch in der DDR ein öffentliches Zeichen für die Opfer der Berliner Sinti durchgesetzt werden: Der Rat des Stadtbezirks errichtete auf dem Friedhof Berlin-Marzahn einen Gedenkstein für die Opfer des „Zigeunerlagers“ in Marzahn.
Selbst vielen Linken, denen die Verbrechensgeschichte des deutschen Faschismus vertraut ist, steht der systematische Völkermord an den Sinti und Roma zu wenig vor Augen, und noch weniger wissen, dass es immer am 2. August einen jährlichen Europäischen Gedenktag für den Völkermord an den Sinti und Roma gibt. Für den Blog Emanzipation und Geschichte ist der diesjährige Gedenktag Anlass, nicht nur an dieses Menschheitsverbrechen der Nazis an den Sinti und Roma zu erinnern, sondern auch darauf aufmerksam zu machen, dass Sinti und Roma in vielen Ländern Europas auch heute massiver Diskriminierung und auch in Deutschland einem wachsenden Antiziganismus ausgesetzt sind.
Deshalb übernehmen wir hier einen lesenswerten Überblick über Verfolgung und Ermordung der Europäischen Sinti und Roma durch das faschistische Deutschland sowie über die schleppende Aufarbeitung dieses Verbrechens nach 1945, den die Bundeszentrale für politische Bildung in der Rubrik „kurz & knapp“ 2023 veröffentlicht hatte. Dort sind auch viele Hinweise zu weiterführender Literatur und anderen Quellen aufgeführt. Der Text behandelt allerdings fast ausschließlich die Bundesrepublik und streift nur kurz SBZ und DDR.
Wir geben den Text unverändert wieder. Lediglich die von der BpB dazu veröffentlichten Fotos konnten wir aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen. Wir haben diese zum Teil durch gemeinfrei zugängliche ersetzt.
Im Anschluss an diesen Text veröffentlichen wir eine Chronik der Nazi-Verbrechen an den Sinti und Roma, die der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma aus einer Buchquelle übernommen und auf seiner Website veröffentlicht hat.
Redaktion Blog Emanzipation & Geschichte
Bundeszentrale für politische Bildung. Redaktion „kurz & knapp“
Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma
Während des Nationalsozialismus wurden Sinti und Roma systematisch verfolgt und ermordet. Die Aufarbeitung kam nach dem Krieg nur schleppend voran. Die rassistische Diskriminierung hält bis heute an.
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Diskriminierung vor der NS-Zeit
Entrechtung und Verfolgung zu Beginn des NS-Regimes
Systematische Verfolgung durch das NS-Regime Deportationen und Vernichtung ab 1940
Verfolgung von Sinti und Roma in ganz Europa
Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden
Bundesrepublik erkennt Sinti und Roma lange nicht als NS-Verfolgte an
Aufarbeitung und Diskriminierung dauern bis heute an
Der 2. August wurde im Jahr 2015 vom Europaparlament als offizieller Gedenktag für den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma benannt. An jenem Tag im Jahr 1944 wurden die letzten noch im Konzentrationslager Auschwitz gefangen gehaltenen Sinti und Roma ermordet.
Diskriminierung vor der NS-Zeit
Sinti und Roma sowie Angehörige der Lalleri, Lowara, Kalderasch oder der Jenischen sind in Europa bereits seit Jahrhunderten von Diskriminierung betroffen. Auf dem Gebiet des heutigen Rumäniens, in den damaligen Fürstentümern Moldau und Walachei, wurden Roma bis Mitte des 19. Jahrhunderts über fünf Jahrhunderte als Sklaven gehalten. Auch in Deutschland wurden Sinti und Roma bereits lange vor der NS-Herrschaft ausgegrenzt, schikaniert und herabgewürdigt. Nach Gründung des Interner Link: Kaiserreiches im Jahr 1871 gab es beispielsweise Erlasse und Verordnungen , mit denen Sinti und Roma per Zwang sesshaft gemacht werden sollten. Während der Weimarer Republik wurden Sonderausweise an „Zigeuner “ausgegeben, mit dem Ziel, sie lückenlos zu erfassen.
Entrechtung und Verfolgung zu Beginn des NS-Regimes

Nürnberger Gesetze: Reichsbürgergesetz, Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 setzten Bestrebungen ein, die in Deutschland lebenden Sinti und Roma rassistisch zu verfolgen. Genau wie jüdische Menschen auch wurden sie in einer Ausführungsbestimmung der Nürnberger Gesetze 1935 als „artfremde Rasse“ definiert. Zunehmend wurden sie aus dem öffentlichen Leben gedrängt; etwa indem sie keine Erlaubnis für ihr Gewerbe erhielten oder nicht in die Berufsverbände eintreten durften. Kindern wurden Schulverbote erteilt. Es kam zu Eheverboten und Zwangsscheidungen. Außerdem zwang der NS-Staat viele Sinti und Roma mit einer Verschärfung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom Juli 1933 zur Sterilisation. Menschen, die als „erbkrank“ eingestuft wurden, wurden unfruchtbar gemacht. Neben verschiedenen Erkrankungen und Behinderungen wurde als Kategorie für die Sterilisation „erblicher Schwachsinn“ eingeführt. Darunter fasste der NS-Staat alle möglichen Verhaltensweisen – auch schlechte Schulnoten oder eine fehlende Berufsausbildung oder Anstellung.
Im Jahr 1936 veröffentlichte die Reichsregierung den „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“. Dieser bot die gesetzliche Grundlage, Sinti und Roma „an einem bestimmten Ort“ sesshaft zu machen, tatsächlich erleichterte es den Kommunen die Unterbringung in Lagern. Bereits ein Jahr zuvor hatte die Stadt Köln begonnen, Sinti und Roma in separierte und bewachte Lager außerhalb der Stadt umzusiedeln. Städte wie Berlin, Frankfurt am Main oder Düsseldorf folgten dem Modell. Der „Grundlegende Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937 gab der Polizei die Möglichkeit, Sinti und Roma unbefristet in Konzentrationslager bringen zu lassen. Bei der als Aktion „Arbeitsscheu Reich“ bezeichneten Verhaftungsaktion wurden auf dieser Grundlage reichsweit etwa 10.000 Personen in Konzentrationslager eingewiesen – darunter auch Tausende Sinti und Roma.
Systematische Verfolgung durch das NS-Regime
1938 erreichte die Verfolgung der Sinti und Roma eine neue Stufe. Während bisher vor allem das (vermeintliche) Verhalten als Begründung für Verhaftung, Ausgrenzung und Schikanen herangezogen wurde, wurde nun die Rasseideologie zentral für die folgenden Maßnahmen. Der Begriff „Zigeuner“ bezeichnete keine Lebensweise mehr, sondern eine „Rasse“. Der „Runderlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ vom 8. Dezember 1938 zwang alle Sinti und Roma sich polizeilich erfassen zu lassen. Dabei mussten sie sich „rassenbiologisch“ untersuchen und kategorisieren lassen. Auch in Österreich traten nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 Rassegesetze in Kraft.
Polizei und SS arbeiteten mit der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ zusammen, die dem Reichgesundheitsamt in Berlin zugeordnet war. Unter Führung des Arztes Robert Ritter reisten die Mitarbeitenden durch das Reichsgebiet, um alle Sinti und Roma zu erfassen. Die christlichen Kirchen gewährten ihnen hierzu Einblick
in Kirchenbücher, in denen die Zugehörigkeit zu der Minderheit vermerkt war. Die Mitarbeiter vermaßen Körper, fotografierten, nahmen Fingerabdrücke und Blutproben und führten Befragungen über die Familienbeziehungen und das soziale Umfeld von Sinti und Roma durch. Die daraus resultierenden pseudowissenschaftlichen Bewertungen als „minderwertige Rasse“ nutzen die Beteiligten als Rechtfertigung von Zwangssterilisationen und Völkermord.
Wer seine deutsche Reichsangehörigkeit nicht anhand von Dokumenten nachweisen konnte , wurde zum Staatenlosen erklärt. Am 17. Oktober 1939 wurde Sinti und Roma mit dem „Festsetzungserlass“ verboten, den Aufenthaltsort zu wechseln, egal ob sie sich an ihrem Wohnort befanden oder nicht. Wer sich dem widersetze, konnte in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.
Deportationen und Vernichtung ab 1940

Deportation von Sinti und Roma aus Asperg
Bis September 1939 hatte die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ 30.000 Sinti und Roma erfasst. Am 21. September wurde auf einer vom Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich einberufenen Konferenz beschlossen, diese Menschen aus dem Reichsgebiet in Zwangsarbeitslager im besetzten Polen zu deportieren. Am 27. April 1940 ordnete Heinrich Himmler den ersten Transport von „2.500 Personen – in geschlossenen Sippen“ an. Begonnen wurde damit am 16. Mai 1940 mit Verhaftungsaktionen und dem Abtransport in die Sammellager. Bei den sogenannten Mai-Deportationen wurden die Menschen auf dem Gelände des Hamburger Hafens, der Messe Köln-Deutz sowie im Zuchthaus Hohenasperg bei Ludwigsburg versammelt und von dort in die Ghettos und Lager gebracht.
Am 16. Dezember 1942 entschied Himmler im „Auschwitz-Erlass“, alle noch im Reichsgebiet verbliebenen Sinti und Roma in Konzentrationslager und Ghettos zu deportieren. Sinti und Roma wurden gezwungen, für sich und ihre Kinder die Sterilisation zu beantragen, um dem Abtransport zu entgehen. Viele in den Lagern inhaftierte Sinti und Roma starben dort an Hunger, Krankheiten, Misshandlungen und medizinischen Experimenten. Zwangsarbeit
Das „Zigeunerlager“ im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau wurde im Dezember 1942 errichtet. Die erste Massenvernichtung fand im März 1943 statt. Als das Lager aufgelöst und die verbleibenden 6.000 Sinti und Roma in den Gaskammern ermordet werden sollten, leisteten die Häftlinge am 16. Mai 1944 Widerstand. Die SS brach die Auflösung daraufhin vorerst ab. Drei Monate später, am 2. August 1944, wurden die letzten Überlebenden in den Gaskammern umgebracht und das Lager geschlossen. An diesem Tag wird heute der Opfer und Überlebenden des Genozids an Sinti und Roma gedacht.
Verfolgung von Sinti und Roma in ganz Europa
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges weiteten die Nationalsozialisten die Verfolgung der Sinti und Roma aufInterner Link: die besetzten (und annektierten) und die Gebiete ihrer Verbündeten
aus. In welchem Umfang die dort lebenden Menschen dem Völkermord zum Opfer fielen, war dabei unterschiedlich. In Frankreich beispielsweise überlebte die Mehrheit von ihnen in Lagern, in Litauen wurde die Bevölkerung der Sinti und Roma fast vollständig umgebracht. In Rumänien starb etwa die Hälfte der 25.000 nach Transnistrien Deportierten an Krankheit, Erschöpfung und Hunger. Im Konzentrationslager Lety im „Protektorat Böhmen und Mähren“ waren bis 1943 über 5.000 Roma aus Böhmen und Mähren inhaftiert und starben dort bzw. später in Auschwitz.
Vor allem in Ost- und Südosteuropa kamen Tausende bei willkürlichen Massakern und Massenerschießungen der Wehrmacht, ihrer verschiedenen Einsatzgruppen und ihrer Verbündeten ums Leben. So fanden zum Beispiel. in Ungarn vielerorts Mordaktionen der Wehrmacht und der faschistischen Partei der „Pfeilkreuzler“ an den Roma statt. In Kroatien mordete die faschistische Ustascha-Bewegung. Die slowakischen Roma wurden gerade zum Kriegsende verfolgt – nicht zuletzt wegen ihrer Beteiligung am Nationalaufstand gegen das NS-Regime. Aus Serbien meldete die SS 1942 nach einer Racheaktion für getötete Soldaten der Wehrmacht, dass die „Zigeunerfrage“ gelöst sei. Von den etwa 11.000 österreichischen Roma überlebten nur etwa 1.500.
Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden
Über die genaue Zahl der ermordeten Sinti und Roma gibt es nur Schätzungen. In Deutschland und Österreich überlebten 10.000 bis 15.000 Angehörige, etwa 25.000 wurden ermordet. Insgesamt gehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von mindestens 220.000 bis zu 500.000 Opfern in Europa aus. Die große Spanne wird einerseits darauf zurückgeführt, dass das politische Interesse in vielen europäischen Ländern an tiefgreifender Forschung fehlt. Zum anderen wurden Sinti und Roma in Statistiken oft nicht als Angehörige der Minderheit vermerkt. Außerdem wurden viele anonym und ungezählt in ganz Europa bei zahlreichen Massakern erschossen.
Bundesrepublik erkennt Sinti und Roma lange nicht als NS-Verfolgte an
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatten Sinti und Roma es sehr schwer, als rassistisch Verfolgte des NS-Regimes in der Bundesrepublik anerkannt zu werden. Die Überlebenden kehrten traumatisiert meist in ihre Heimatorte zurück. Den Ausgebürgerten wurde die Wiederanerkennung ihrer Staatsbürgerschaft verwehrt. Für die Prüfung von Anträgen waren oft Beamte zuständig, die während der NS-Zeit in den „Dienststellen für Zigeunerfragen“ gearbeitet hatten. Meist stritten diese ab, dass die Antragssteller aus rassistischen Motiven verfolgt worden waren. Stattdessen seien die Betroffenen als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ in die Konzentrationslager deportiert worden. Für diese Gruppen sahen die Behörden keine Entschädigung vor. Auch galten KZ-Strafen für vermeintliche „Verbrecher“ lange als legitime Strafe.
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes legitimierte 1956 die ausbleibenden Entschädigungen. Es entschied, dass die rassistische Verfolgung erst im März 1943 mit den Massenvernichtungen in Auschwitz begonnen habe. Vorher habe es sich bei der Verfolgung um eine legitime Strafverfolgung gehandelt. In dem Urteil hieß es wörtlich, dass „Zigeuner“ diese durch „eigene Asozialität, Kriminalität und Wandertrieb“ selbst herbeigeführt hätten. Erst 1963 änderte der BGH seine Haltung zu diesem Thema. Viele Entschädigungsverfahren waren da bereits abgeschlossen .
In der sowjetischen Zone lebten nach Ende des Zweiten Weltkrieges nur wenige Hundert Sinti und Roma. Ab Mai 1946 war es für sie möglich, als „Opfer des Faschismus“ Entschädigungen zu beantragen. Dabei mussten sie besondere Vorgaben erfüllen, die sie erneut diskriminierten. So wurde der Nachweis eines festen Wohnsitzes und einer Beschäftigung verlangt. Betroffene beklagten, dass die Verbrechen und das erlebte Leid im öffentlichen Gedenken vergessen werde. Der erste Gedenkstein in der DDR wurde 1986 auf dem Friedhof des Berliner Stadtteils Marzahn aufgestellt.
Die Historikerin Karola Fings benennt mehrere Gründe, warum die Interner Link: Aufarbeitung der Verbrechen an Sinti und Roma nach 1945 langsam voranging und diese jahrelang nicht als Völkermord anerkannt wurden Zur Auflösung der Fußnote[1].
Die Stigmatisierung von Sinti und Roma als ortsfremd und heimatlos wurde unter anderem in Medien und Urteilsbegründungen nach der NS-Zeit fortgeführt; ebenso rassistische Zuschreibungen, die in der Mehrheitsgesellschaft schon vor der NS-Zeit verbreitet waren.
Schuldumkehr: Ministerien und Gerichte begründeten die Verfolgung in der NS-Zeit mit dem Fehlverhalten der Opfer. Erst durch ihre vermeintlich unangepasste Lebensweise sei es zur Verfolgung gekommen.
Bis in die 1980er Jahre zeigten Universitäten, Kommunen, Geschichtsvereine und Gedenkstätten ein geringes Interesse an der Aufarbeitung der Verbrechen.
Ebenso wie zum Beispiel Homosexuelle und Opfer der NS-Euthanasie waren Sinti und Roma nach 1945 weiterhin diskriminierender, staatlicher Politik ausgesetzt
Bereits in den Anfangsjahren der Bundesrepublik setzten sich einzelne Sinti und Roma für die Anerkennung und Aufarbeitung der NS-Verbrechen ein. Sie stießen vor Gericht Prozesse gegen NS-Täter an, die jedoch schnell eingestellt wurden.
Am 27. Oktober 1979 veranstaltete der „Verband Deutscher Sinti“ auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen die erste internationale Kundgebung mit 2.000 Teilnehmenden.
Hier zu sehen sind u. a. Romani Rose, 1979 Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti, und Simone Veil, Präsidentin des Europaparlaments
Dies änderte sich ab den 1970er Jahren durch die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma. Unter Mitarbeit des Aktivisten und langjährigen Vorsitzen des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose, formierte sich in diesem Zeitraum eine Interessensvertretung der Sinti in Deutschland, wie auch in anderen europäischen Ländern. 1979 organisierten sie im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen die erste Gedenkveranstaltung mit 2.000 Menschen, darunter 500 Überlebende des Holocaust. Für Schlagzeilen sorgte die Bewegung im Jahr 1980 , als zwölf Sinti auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau in einen Hungerstreik traten. Eine ihrer Kernforderungen war die offizielle Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma durch die Bundesregierung. Außerdem verlangten sie die Herausgabe der NS-Akten über die Verfolgung der Minderheit und die sofortige Beendigung einer polizeilichen Sondererfassung, die die Bundesrepublik durchführte.
Am 17. März 1982 erkannte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt den Völkermord an den Sinti und Roma schließlich als solchen an:
„Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Viele von ihnen wurden ermordet. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermordes erfüllt.“
Helmut Schmidt Presseerklärung, 17. März 1982
Der kurz zuvor gegründete Zentralrat der Sinti und Roma bezeichnete diese Anerkennung als einen Wendepunkt in der Aufarbeitung der Verbrechen.
Um die Vernichtungspolitik des nationalsozialistischen Regimes hervorzuheben wird neben dem allgemeinen Begriff Völkermord auch von Holocaust gesprochen . Der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland nutzt diesen Begriff ebenfalls. In den 1990er Jahre machte der Aktivist Ian Hancock auch den Ausdruck „Porajmos“ bekannt. Die Wortschöpfung aus dem Romanes wird mit „Verschlingen“ oder „Zerstörung“ übersetzt. Roma-Organisationen lehnen diesen Begriff zum Teil ab. Die International Romani Union verwendet den Begriff „Samudaripen“, der sich aus den Wörtern „sa“ (Romanes: alle) und „mudaripen“ (Romanes: Mord) gebildet wird.
Aufarbeitung und Diskriminierung dauern bis heute an
Mehr und mehr wurde die Erinnerung an den Völkermord an Sinti und Roma Teil der Erinnerungskultur des Holocausts in Deutschland. Seit 1994 ist in Deutschland der 16. Dezember, der Tag von Himmlers „Auschwitz-Erlass“, ein nationaler Gedenktag für die Verfolgung der Sinti und Roma durch das NS-Regime. Seit 1995 sind Sinti und Roma als Minderheit in Deutschland anerkannt. 1997 eröffnete die erste Dauerausstellung über die NS-Verbrechen Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Im Jahr 2012 wurde in Berlin ein zentrales Mahnmal eingeweiht, das an den Völkermord erinnert. Seit 2015 ist der 2. August Europäischer Holocaust-Gedenktag an Sinti und Roma. Der österreichische Nationalrat stimmte Anfang 2023 dafür, an diesem Tag einen nationalen Gedenktag einzuführen.
Trotz dieser Fortschritte werden Sinti und Roma bis heute strukturell diskriminiert – zum Beispiel durch Benachteiligung im Bildungssystem – und sind betroffen von antiziganistischen Anfeindungen. Das Bundeskriminalamt registrierte 145 antiziganistisch motivierte Straftaten im Jahr 2022. Unter den neun Todesopfern des rechtsterroristischen Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 befanden sich drei Angehörige der Sinti und Roma. Kulturelle und politische Verbände und Vereine, in denen Sinti und Roma organisiert sind, weisen seit Jahrzehnten auf die Problemlage und die Gefahren hin.

Denkmal für die Holocaust-Opfer der Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten
Im Jahr 2019 beauftragte die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission, die erstmals ein umfassendes Bild über die Erscheinungsformen von Antiziganismus erarbeiten sollte. Der 2021 vorgelegt Externer Link: Bericht empfahl unter anderem die Ernennung eines Beauftragten der Bundesregierung für Antiziganismus. Mehmet Daimagüler übt dieses Amt seit 2022 aus.
(Aus Politik und Zeitgeschichte, Mai 2011)
Albert Scherr/Lena Sachs: Bildungsbiografien von Sinti und Roma
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus: Sinti und Roma
(Informationen zur politischen Bildung, Januar 2017)
Angebote zum Thema „Antiziganismus“ im Überblick
Fussnoten
Fings, Karola (2015) Schuldabwehr durch Schuldumkehr. Die Stigmatisierung der Sinti und Roma nach 1945, in: Oliver von Mengersen (Hg.) Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation. Bonn/München, S. 145-164.
Quelle: BpB, kurz & knapp: Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma, 27.07.2023; https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/523633/europaeischer-holocaust-gedenktag-fuer-sinti-und-roma/
Fotos:
Deportationder Sinti und Roma aus Stuttgart 1940 Titelbild): Bundesarchiv.png
Nürnberger Gesetze/Reichsbürger-Gesetz, Gesetz zum Schutz deutschen Blutes und der deutschen Ehre: Wikimedia commons, category Nuremberg Laws, Autor: Wolfmann, Lizenz CC YB-SA 4.0
Deportation der Sinti und Roma aus Asperg: Bundesarchiv_R_165_Bild-244-48,_Asperg.jpg
Gedenkveranstaltung in Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979 mit Romani Rose und Simone Veil
Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten: Wikimedia Commons Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 = CC BY-SA 3.0
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
Chronologie des Völkermords an den Sinti und Roma
1933
Erste Einweisungen von Sinti und Roma in Konzentrationslager. Auf der Grundlage des „Gesetzes
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 werden ab 1934 auch Sinti und Roma
zu Opfern von Zwangssterilisationen.
22. September 1933
Errichtung der Reichskulturkammer als berufsständischer Zwangsorganisation unter Leitung von
Goebbels. Der „rassisch“ begründete Ausschluss aus einer der Kammern, etwa der
Reichsmusikkammer oder der Reichsfilmkammer, bedeutet auch für zahlreiche Sinti und Roma
Berufsverbot.
15. September 1935
Verkündung der „Nürnberger Rassengesetze“. Sinti und Roma werden ebenso wie Juden zu Bürgern
mit eingeschränkten Rechten herabgestuft, Verbindungen zwischen Sinti und Roma und
„Deutschblütigen“ verboten. Reichsinnenminister Frick verfügt hierzu am 3. Januar 1936: „Zu den
artfremden Rassen gehören […] in Europa außer den Juden regelmäßig nur die Zigeuner.“
16. Juli 1936
Zwei Wochen vor Eröffnung der Olympischen Spiele werden Hunderte Berliner Sinti und Roma in ein KZ-ähnliches Zwangslager in Berlin-Marzahn eingewiesen. Ab Mitte der Dreißigerjahre richten
zahlreiche weitere Städte solche Lager ein.
Durch eine Vielzahl von Sonderbestimmungen werden Sinti und Roma schrittweise entrechtet und
aus nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgegrenzt.
November 1937
Gründung der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ unter Leitung von Dr. Robert Ritter in Berlin.
Ritter und seine Mitarbeiter spielen in der Folge eine wichtige Rolle bei der totalen Erfassung der
Sinti und Roma im Deutschen Reich.
1938/1939
Von Juni 1938 bis Juni 1939 werden mindestens 2.000 Sinti und Roma, darunter Kinder ab 12
Jahren, in die Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald, Dachau, Mauthausen und
Ravensbrück verschleppt, wo sie Zwangsarbeit für SS-eigene Unternehmen leisten müssen.
1. Oktober 1938
Auf Weisung Himmlers wird im „Reichskriminalpolizeiamt“ (RKPA) in Berlin eine zentrale Stelle
(„Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“) eingerichtet, die die Erfassung und
Verfolgung der Sinti und Roma im Deutschen Reich steuert und koordiniert.
Das RKPA unter der Leitung von SS-Oberführer Nebe wird im September 1939 Teil des neu
gegründeten „Reichssicherheitshauptamts“ (RSHA), das bei der Planung und Organisation des
Völkermords an Juden und an Sinti und Roma im besetzten Europa eine Schlüsselfunktion hat.
8. Dezember 1938
Grundlegender Erlass Himmlers: Es sei „die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse
heraus in Angriff zu nehmen.“ Mit dem Ziel der „endgültigen Lösung der Zigeunerfrage“ ordnet
Himmler an, alle Sinti und Roma im Deutschen Reich zu erfassen. Diese Aufgabe wird der
„Rassenhygienischen Forschungsstelle“ übertragen, die bis Kriegsende über 24.000
„Rassegutachten“ von Sinti und Roma anfertigt. Die Gutachten bilden eine wesentliche Grundlage
für die Selektion der Opfer und für ihre Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager.
21. September 1939
Auf einer Besprechung der Amtschefs und der Leiter der Einsatzgruppen im
„Reichssicherheitshauptamt“ wird beschlossen, die Juden sowie „die restlichen 30.000 Zigeuner“
aus dem Reichsgebiet in das besetzte Polen zu deportieren. Bei einem weiteren Treffen mit allen an
dem Vorhaben beteiligten Stellen am 30. Januar 1940 wird diese Absicht bekräftigt und
konkretisiert. Laut Protokoll soll „als letzte Massenbewegung die Abschiebung von sämtlichen Juden
der neuen Ostgaue und 30.000 Zigeuner [sic!] aus dem Reichsgebiet in das Generalgouvernement
erfolgen.“
17. Oktober 1939
Himmlers „Festsetzungserlass“ zur Vorbereitung der geplanten Deportationen: Allen Sinti und Roma wird unter Androhung von KZ-Haft verboten, ihre Wohnorte zu verlassen.
Mai 1940
Erste Massendeportation ganzer Familien in das besetzte Polen auf der Grundlage des Himmler-
Befehls vom 27. April 1940. In Hamburg, Köln und Hohenasperg bei Stuttgart werden zu diesem
Zweck provisorische Sammellager eingerichtet. Von dort werden etwa 2.500 Sinti und Roma in
Zügen nach Polen deportiert, wo sie in Konzentrationslagern und später auch in Gettos (u. a. in
Warschau oder Radom) unter mörderischen Bedingungen Zwangsarbeit leisten müssen. Der größte
Teil der verschleppten Männer, Frauen und Kinder kommt gewaltsam ums Leben.
11. Februar 1941
Das Oberkommando der Wehrmacht ordnet „aus rassepolitischen Gründen“ die „Entlassung von
Zigeunern und Zigeunermischlingen aus dem aktiven Wehrdienst“ an.
22. März 1941
Ein Runderlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung schafft die
formalen Voraussetzungen für den Ausschluss von Sinti- und Roma-Kindern vom Schulunterricht,
wie er in vielen Städten bereits seit Ende der Dreißigerjahre praktiziert wird.
30. Mai 1941
Der deutsche Militärbefehlshaber in Serbien erlässt eine zweisprachige „Verordnung betreffend die
Juden und Zigeuner“. Darin heißt es: „Zigeuner werden den Juden gleichgestellt.“
Ab Sommer 1941
Sinti und Roma werden nach dem Überfall auf die Sowjetunion hinter der Front systematisch von
den „Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD“ sowie Kommandos der Wehrmacht und der Polizei erschossen. SS-Einsatzgruppenleiter Otto Ohlendorf sagt später im Nürnberger
Kriegsverbrecherprozess aus: „Es bestand kein Unterschied zwischen den Zigeunern und den Juden.
Für beide galt damals der gleiche Befehl.“
26. Oktober 1941
Die deutsche Militärverwaltung in Serbien ordnet an, „grundsätzlich in jedem Fall alle jüdischen
Männer und alle männlichen Zigeuner als Geisel der Truppe zur Verfügung zu stellen.“ Tausende
Juden und Roma werden in der Folge von Kommandos der Wehrmacht erschossen.
In einem Vortrag von Harald Turner, dem Leiter des Verwaltungsstabs der Militärverwaltung in
Serbien, vom 29. August 1942 heißt es: „Judenfrage ebenso wie die Zigeunerfrage völlig liquidiert
(Serbien einziges Land, in dem Judenfrage und Zigeunerfrage gelöst).“
November 1941
Etwa 5.000 Sinti und Roma aus dem österreichischen Burgenland, die Hälfte sind Kinder und
Jugendliche, werden unter der Regie Eichmanns nach Litzmannstadt (Łódź) deportiert, wo man
innerhalb des jüdischen Gettos ein abgetrenntes „Zigeunerlager“ einrichtet. Etwa 600 Menschen
sterben dort an Krankheiten und Seuchen. Alle übrigen Lagerinsassen werden im Januar 1942 ins
Vernichtungslager Chełmno gebracht und in Vergasungswagen erstickt.
Dezember 1941
Kommandos der Einsatzgruppe D erschießen alle Bewohner des Roma-Viertels in Simferopol (Krim), nachdem man die Menschen in den Wochen zuvor namentlich registriert hat. In einer Meldung der Einsatzgruppe D vom 9. Januar heißt es: „In Simferopol außer Juden- auch Krimtschaken- und Zigeunerfrage bereinigt.“
24. Dezember 1941
Der „Reichskommissar für das Ostland“ (der nördliche Teil der besetzten Sowjetunion) Lohse in
einem Schreiben an den Höheren SS- und Polizeiführer über „Zigeuner“: „Ich bestimme daher, dass
sie in der Behandlung den Juden gleichgestellt werden.“
Februar 1942
Etwa 2.000 ostpreußische Sinti und Roma, meist Bauern mit Höfen und Vieh, werden in das Getto
Białystok und später von dort über Brest-Litowsk nach Auschwitz deportiert.
Mai 1942
Das kroatische Ustascha-Regime erlässt die Anweisung, alle „Zigeuner“ festzunehmen. Tausende
kroatische Roma werden in der Folge in das KZ Jasenovac und andere Lager verschleppt und
ermordet.
28. Mai 1942
Anordnung des Kreishauptmanns Warschau-Land, „Zigeuner“ in den „jüdischen Wohnbezirk“
einzuweisen. Im Warschauer Getto müssen Sinti und Roma Armbinden mit der Aufschrift „Z“
tragen. Die meisten werden später in Treblinka ermordet.
Juni bis September 1942
Über 25.000 rumänische Roma werden in die besetzte Ukraine (Transnistrien) deportiert, wo der
Großteil der Menschen umkommt.
10. Juli 1942
Anweisung an die Behörden des „Protektorats Böhmen und Mähren“, alle dort lebenden „Zigeuner“
zu erfassen. Im August werden in Lety und Hodonin KZ-ähnliche Zwangslager für Sinti und Roma
eingerichtet, in denen über 500 Menschen den unmenschlichen Lebensbedingungen erliegen. Ende
1942 beginnt der Abtransport der Lagerinsassen nach Auschwitz.
Insgesamt werden aus dem „Protektorat“ etwa 4.500 Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau
deportiert und dort größtenteils ermordet.
14. September 1942
Reichsjustizminister Thierack protokolliert nach einer Besprechung mit Goebbels über die
Auslieferung von Justizgefangenen an die SS: „Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht
Dr. Goebbels auf dem Standpunkt, daß Juden und Zigeuner schlechthin […] vernichtet werden
sollen. Der Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der beste.“
16. Dezember 1942
Ein auf diesen Tag datierter Befehl Himmlers („Auschwitz-Erlass“) bildet die Grundlage für die, Ende
Februar 1943 beginnende, Deportation von 23.000 Sinti und Roma aus fast ganz Europa (darunter
etwa 13.000 aus Deutschland und Österreich) in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dort
richtet die SS im Lagerabschnitt B II e ein so genanntes „Zigeunerlager“ ein.
30. Januar 1943
Erlass des „Reichssicherheitshauptamts“ über die Einziehung des Vermögens der nach Auschwitz-
Birkenau deportierten Sinti und Roma.
23. März 1943
Erste Massenvernichtungsaktion im „Zigeunerlager“ Auschwitz-Birkenau: Etwa 1.700 Sinti und
Roma aus der Region Białystok werden in den Gaskammern ermordet. Zwei Monate später, am 25.
Mai, werden über tausend weitere Sinti und Roma im Gas erstickt.
30. Mai 1943
Josef Mengele wird Lagerarzt im „Zigeunerlager“, wo er Häftlinge für medizinische Versuche
missbraucht. Vor allem Mengeles
„Zwillingsforschung“, an der das Kaiser-Wilhelm-Institut beteiligt
ist und die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wird, fallen zahlreiche Sinti- und
Roma-Kinder sowie jüdische Kinder zum Opfer.
16. Mai 1944
Der Versuch der KZ-Kommandantur, das „Zigeunerlager“ zu „liquidieren“ und die noch lebenden
6.000 Sinti und Roma in den Gaskammern zu ermorden, scheitert am Widerstand der Häftlinge,
unter ihnen zahlreiche ehemalige Soldaten.
2. August 1944
Auflösung des „Zigeunerlagers“ in Auschwitz-Birkenau: Die letzten 2.900 Überlebenden dieses
Lagerabschnitts – meist Kinder, Frauen und Alte – werden in der Nacht auf den 3. August in den
Gaskammern ermordet. Etwa 3.000 Sinti und Roma sind in den Monaten zuvor als Zwangsarbeiter
für die Rüstungsindustrie in andere Konzentrationslager ins Reichsgebiet verlegt worden.
26. September 1944
Im KZ Buchenwald werden etwa 200 vor allem jugendliche Sinti und Roma auf einen Transport nach Auschwitz geschickt und zwei Wochen später im Gas erstickt.
Ende 1944/Anfang 1945
Nach Machtübernahme der faschistischen „Pfeilkreuzler“ am 15. Oktober 1944 werden im
November und Dezember Tausende ungarischer Roma verhaftet und in das Sammellager Komaróm
gebracht. Die meisten werden von dort in Konzentrationslager nach Deutschland deportiert.
Auch slowakische Roma werden noch Anfang 1945 in deutsche KZs verschleppt. Sowohl in Ungarn als auch in der Slowakei fallen in der letzten Kriegsphase zahlreiche Roma Massenschießungen zum
Opfer.
1945
Viele Sinti und Roma kommen bei der Evakuierung der Konzentrationslager, den so genannten
Todesmärschen, um oder sterben bald nach der Befreiung an den Folgen ihrer Haft.
Die Zahl der im nationalsozialistisch besetzen Europa und in den mit Hitler-Deutschland
verbündeten Staaten ermordeten Sinti und Roma wird auf eine halbe Million geschätzt. Von den
35.000 bis 40.000 erfassten deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurden etwa 25.000
ermordet.
17. März 1982
Beim Empfang des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma gibt Bundeskanzler Schmidt folgende
Erklärung ab: „Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords
erfüllt.“ Damit wird der Völkermord an den Sinti und Roma nach Jahrzehnten der Verdrängung
erstmals offiziell von einer deutschen Bundesregierung anerkannt.
16. März 1997
Anlässlich der Eröffnung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in
Heidelberg erklärt Bundespräsident Roman Herzog in seiner Festrede: „Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem
gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an
den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und
familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.
Am 24. Oktober 2012 wurde das nationale Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten
Sinti und Roma im Beisein von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie zahlreicher Überlebender des Völkermords feierlich eingeweiht. Der vom renommierten Künstler Dani Karavan entworfene Gedenkort befindet sich zwischen Brandenburger Tor und Reichstagsgebäude. Über zwanzig Jahre lang war über den Standort und über die Konzeption eines solchen Denkmals politisch gerungen worden.
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